Breitbandversorgung Markt Thurnau – Verfahren 1

Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 17.02.2015):

Stellungnahme der Marktgemeinde Thurnau bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).

Bestaetigung Freigabe Kooperationsvertrag

Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 17.02.2015)

Dem Markt Thurnau ist am 07.01.2015 von der Regierung Oberfranken der Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern ausgestellt worden. Am Montag, den 02.02.2015, ist der Förderbescheid dem Ersten Bürgermeister Martin Bernreuther in Nürnberg durch den bayerischen Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht worden.

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR). (veröffentlicht am 26.11.2014)

Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der in der Marktgemeinde Thurnau haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nur zwei oder weniger Bieter frist- und formgerecht beworben.
Die Unternehmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist gingen von diesen Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Marktgemeinderatsbeschlusses vom 10.11.2014 beabsichtigt die Marktgemeinde Thurnau einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.
Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).

Bekanntmachung_Auswahlentscheidung

Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Start des Teilnahmewettbewerbs (veröffentlicht am 29.08.2014)

Hinweis: Das am 12.08.2014 veröffentlichte Auswahlverfahren musste leider aufgrund eines Kartenfehlers abgebrochen und neu gestartet werden

Der Markt Thurnau gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert sich am Teilnahmewettbewerb, der am Montag 22.09.2014 12:00 (Posteingang Markt Thurnau ) endet, zu beteiligen.

Breitband Thurnau Bekanntmachung Auswahlverfahren

Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:

Thurnau Erschließungsgebiet Auswahlverfahren

Ergebnis der Markterkundung vom 13.02.2014 bis 25.03.2014 (veröffentlicht am 12.08.2014)

Breitband Thurnau Ergebnis Markterkundung

Allgemeine Markterkundung (veröffentlicht am 20.02.2014)

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern vom 22.11.2012 (BbR)

Die allgemeine Markterkundung finden Sie im nachfolgenden Dokument: Abfrage Netzbetreiber

Das Erschließungsgebiet Markterkundung ist gleich dem Erschließungsgebiet Ergebnis Bedarfserhebung. Das Erschließungsgebiet der Markterkundung finden Sie hier: Erschließungsgebiet Markterkundung

Ergebnis der Breitband-Bedarfsanalyse und technischen IST-Versorgung (veröffentlicht am 20.02.2014)

Der Markt Thurnau hat im Erschließungsgebiet eine technische IST-Erfassung der Breitbandversorgung durchgeführt, den Breitband-Bedarf durch individuelles Anschreiben der Unternehmer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG erfasst und die Bedarfserhebung gemäß Förderrichtlinie vom 22.11.2012 Online auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Die Ergebnisse finden Sie im nachfolgenden Dokument: Ergebnis Bedarfserhebung

Bedarfsanalyse Breitbandversorgung Markt Thurnau

gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern vom 22.Nov 2012 (Breitbandrichtlinie – BbR).

Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern. Hierfür ist eine Bedarfserhebung erforderlich.

Der Markt Thurnau sieht im kompletten Marktgemeindegebiet (exkl. Leesau: hier interkommunales Projekt) von Thurnau einen deutlichen Verbesserungsbedarf der Breitbandinfrastruktur. Der Ortsteil Lochau ist bereits durch den vorhandenen Hauptverteiler mit Glasfaseranbindung optimal mit Internet versorgt. Gemeinsam mit einem beauftragten Ingenieurbüro will die Marktgemeinde unter optimalem Einsatz von Fördermitteln einen umfassenden und nachhaltigen Ausbau der Breitbandversorgung bewirken. Die Verfügbarkeit von schnellem Internet ist heute unbestritten ein wichtiger Standort- und wirtschaftlicher Wachstumsfaktor. Die Unternehmen in dem oben aufgeführten Marktgemeindegebiet sollen durch diese Maßnahme optimale Rahmenbedingungen für eine spürbare und nachhaltige positive Geschäftsentwicklung erhalten.
Als vorläufiges Erschließungsgebiet wird das oben genannte Marktgemeindegebiet, hier in Kartenform dargestellt, definiert: (Erschließungsgebiet Thurnau) . Die Gebietsabgrenzungen können sich z.B. aufgrund des Bedarfsrücklaufs, aus wirtschaftlichen Gründen, aus Ergebnissen der Markterkundung etc. noch ändern und gelten daher bis auf Weiteres nur im Rahmen der Bedarfserhebung. Grundsätzlich werden Bedarfsmeldungen aus dem gesamten Marktgemeindegebiet entgegen genommen. Eine Bedarfsmeldung bedeutet allerdings keinen Anspruch auf einen schnellen Internetanschluss.
Den Bedarfsermittlungsbogen können Sie hier herunterladen: (Bedarfserfassungsbogen Thurnau)

Unternehmer sind nun aufgerufen ihre aktuelle, tatsächliche Versorgung über den Breitband-Geschwindigkeitstest (http://www.initiative-netzqualitaet.de/zum-test/) Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Ausfüllen des Bogens wünschen, steht Ihnen das von uns beauftragte Ingenieurbüro Reuther NetConsulting aus Bad Staffelstein unter der Rufnummer 09573/239900, Ansprechpartner Herr Siegbert Reuther, zur Verfügung. Gerne können Sie sich auch an den Breitbandpaten der Marktverwaltung, Hans-Peter Ströbel, unter der Rufnummer 09228/951-30 wenden.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Bedarfsermittlungsbogen vollständig ausgefüllt, rechtsverbindlich unterschrieben und allerspätestens zum 10.12.2013 an der auf dem Fragebogen angegebenen Adresse eingeht. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

(Erschließungsgebiet Thurnau)

(Bedarfserfassungsbogen Thurnau)