Thurnau wird „Digitales Amt“. Bayerns Digitalminister Dr. Fabian Mehring überreichte die Auszeichnung an 12 Behörden, darunter auch der Markt Thurnau. Als „Digitales Amt“ dürfen sich bayerische Kommunen bezeichnen, die bereits mindestens 50 kommunale und zentrale Verwaltungsverfahren online anbieten. Diese Kommunen erhalten vom Digitalministerium ein Schild mit der Aufschrift „Digitales Amt“, ein Online-Signet für Ihre Website und werden auf der Website des Ministeriums als digitale Vorreiter veröffentlicht.
Beim Festakt in Thurnau erklärte Digitalminister Dr. Mehring: „Das Leben in Bayern ist zu schön, um seine Zeit auf Ämtern abzusitzen. Deshalb sollen die Menschen im Freistaat Behördengänge zu jeder Zeit und von überall aus digital erledigen können. Darum habe ich einen echten Turbo für die Verwaltungsdigitalisierung in Bayern gezündet. Mit unseren BayernPackages erschaffen wir einen modernen Staat, der den Bürgerinnen und Bürgern in Form einer innovativen und bürokratiearmen Verwaltung begegnen wird. Dieses Projekt liegt mir besonders am Herzen, weil in unseren Landratsämtern und Rathäusern die Politik auf die Lebenswirklichkeit der Menschen trifft und das Bild des Staates in den Köpfen der Leute geprägt wird. Umso schöner ist es, dass die Digitalisierung unserer bayerischen Kommunen inzwischen so große Fortschritte macht: Über 400 Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke in allen bayerischen Regionen agieren bereits als ‚Digitales Amt‘. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das, dass sie zahllose Behördengänge von nun an bequem digital – jederzeit und von überall – erledigen können.“
Der Markt Thurnau bietet auf seiner Website aktuell 70 Online-Verfahren an, darunter befinden sich unter anderem die VHS-Anmeldung, die Meldung des Wasserzählerstandes und die Bezahlung der Gebühr für die Übernachtung am Wohnmobilstellplatz. Im Bereich des Bürgerbüros/Standesamts können zum Beispiel ein Führungszeugnis, eine Meldebescheinigung oder eine Geburtsurkunde online beantragt und der Status neu auszustellender Ausweispapier abgefragt werden. Auch für die Anmeldung eines Nutz- oder Festfeuers, eines Standplatzes bei den Kirchweihmärkten und eines Hundes – in diesem Fall auch die Abmeldung – sind möglich.
Weitere Informationen zum Prädikat „Digitales Amt“ finden Sie hier: https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/digitales-amt