Wissenswertes und Amüsantes, Geschichte oder Geschichten, werden Ihnen innerhalb unserer Führungen erzählt. Erleben Sie den Ort in seiner ganzen Vielfalt!
Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Touristenführungen in Thurnau
Sehr geehrte Kunden,
die Tourist-Information Thurnau ist eine Einrichtung des Marktes Thurnau und vermittelt ausgewählte Gästeführer/innen an interessierte Einzelpersonen und Gästegruppen. Vertragspartner einer solchen Führung sind der Gast bzw. der Vertreter der Gruppe einerseits und der Markt Thurnau andererseits.
Lesen Sie bitte diese Bedingungen vor Ihrer Buchung aufmerksam durch.
Für die Vermittlung von Gästeführungen gelten die nachstehenden Bedingungen:
- Der Gast bzw. der Vertreter (der Gruppe) schließt mit dem Markt Thurnau einen Vertrag über eine Führung durch Thurnau mit Erläuterung der Historie und der Sehenswürdigkeiten ab. Für die Führung wird ein Honorar von 30,– Euro fällig, das an den/die jeweilige/n Gästeführer/in vom Gast bzw. Vertreter vor Beginn der Führung gegen Quittung zu zahlen ist. Das Entgelt wird unabhängig von der konkret zu führenden Anzahl von Personen fällig. Die Führung dauert etwa 90 Minuten.
- Die Anzahl der zu führenden Personen ist auf 25 je Gruppe begrenzt. Sollten mehr als 25 Personen gleichzeitig eine Führung begehren, sind entsprechend mehrere Gruppen mit maximal 25 Personen je Gruppe zu bilden.
- Die Führung beginnt zu dem vorab vereinbarten Zeitpunkt. Sollte sich der Gast bzw. die Gruppe verspäten, so ist der/die Touristenführer/in verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung einzuhalten. Nach Ablauf von 30 Minuten steht es ihm frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht gekommen zu betrachten.
- Wird eine Führung nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens zwei Arbeitstage vorher eine Absage erfolgte, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Betrages fällig und dem Gast bzw. Vertreter in Rechnung gestellt.
- Die Gästeführung beginnt am Marktplatz von Thurnau mit dem Neptunbrunnen. Treffpunkt ist am Neptunbrunnen. Wünscht der Besteller einen anderen Treffpunkt, ist dies gesondert bei der Bestellung zu vereinbaren.
- Die Führung erfolgt zu Fuß. Wegen einiger Steilstrecken und Treppen auf dem Rundweg, die nicht umgangen werden können, ist die Führung für Menschen mit Gehbehinderung nur bedingt geeignet.
- Auf Wunsch schließt die Führung auch die Begehung der Kemenate von Schloss Thurnau und/oder eines Kellergewölbes mit ein. Die Begehung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Begehung ist für Menschen mit Gehbehinderung nicht geeignet.
- Anweisungen der Gästeführer/innen ist vor und während der Führung Folge zu leisten.
- Der/die Touristenführer/in übernimmt keine Aufsichtspflichten über minderjährige Teilnehmer an der Führung. Nehmen Minderjährige an der Führung teil, so muss mindestens eine erziehungsberechtigte oder aufsichtspflichtige Person für diese Minderjährigen anwesend sein.
Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
- Führungen werden stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht.
- Der Gast erklärt sich bereit, Regelungen oder Beschränkungen bei der Inanspruchnahme von Führungen zu beachten.
Rechtswahl und Gerichtsstand
- Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Markt Thurnau findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
- Gerichtsstand ist Kulmbach/Bayreuth.