Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 04.02.2015)
Dem Markt Thurnau ist am 07.01.2015 von der Regierung Oberfranken der Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern ausgestellt worden. Am Montag, den 02.02.2015, ist der Förderbescheid dem Ersten Bürgermeister Martin Bernreuther in Nürnberg durch den bayerischen Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht worden.
Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 28.01.2015):
Stellungnahme der Marktgemeinde Thurnau bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR). (veröffentlicht am 13.10.2014)
Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der in der Marktgemeinde Thurnau (Ortsteil Leesau) im interkommunalen Projekt IKP1 haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nur zwei oder weniger Bieter frist- und formgerecht beworben.
Die Unternehmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist gingen von diesen Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Marktgemeinderatsbeschlusses vom 22.09.2014 beabsichtigt die Marktgemeinde Thurnau einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.
Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Start des Teilnahmewettbewerbs (veröffentlicht am 30.04.2014)
Der Markt Thurnau gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert sich am Teilnahmewettbewerb, der am Dienstag 27.05.2014 12:00 (Posteingang Markt Thurnau ) endet, zu beteiligen.
IKP1 BB Thurnau Bekanntmachung Auswahlverfahren
Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:
Ergebnis der Anfrage an die Bundesnetzagentur bzgl. Vorabregulierung (veröffentlicht am 30.04.2014)
Die Bundesnetzagentur wurde zur Vorabregulierung befragt und hat hierzu am 25.03.2014 wie folgt Stellung genommen
IKP1 BB Thurnau Stellungnahme BNetzA
Die Bundesnetzagentur weist in ihrer Stellungnahme u.a. auf mögliche Vorleistungsprodukte der Deutschen Telekom, die zu einer Verringerung der Deckungslücke bei einer bestimmten Erschließungsart und -richtung führen können, hin. Ferner wird darauf hingewiesen, dass der Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur zwecks einsetzbarer weiterer Infrastruktur u.a. vom Anbieter zu konsultieren ist.
Ergebnis der Markterkundung vom 13.02.2014 bis 17.03.2014 (veröffentlicht am 30.04.2014)
Aufgrund der allgemeinen Markterkundung (Veröffentlichung auf dem Online-Portal des Bayerischen Breitbandzentrums) gab es keine Rückmeldung zum eigenwirtschaftlichen Ausbau eines Netzbetreibers.
Aufgrund der individuellen Markterkundung war auch kein Provider bereit eigenwirtschaftlich auszubauen. Die Ergebniskarte der Markterkundung entspricht damit dem Ergebnis der Bedarfserhebung (Karte).
Dokumentation in Schwarzen Flecken (veröffentlicht am 30.04.2014)
Allgemeine Markterkundung (veröffentlicht am 12.02.2014)
Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern vom 22.11.2012 (BbR)
Die allgemeine Markterkundung finden Sie im nachfolgenden Dokument: Abfrage Netzbetreiber
Das Erschließungsgebiet Markterkundung ist gleich dem Erschließungsgebiet Ergebnis Bedarfserhebung. Das Erschließungsgebiet der Markterkundung finden Sie hier: Erschließungsgebiet Markterkundung
Ergebnis der Breitband-Bedarfsanalyse und technischen IST-Versorgung (veröffentlicht am 12.02.2014)
Der Markt Thurnau hat im Erschließungsgebiet eine technische IST-Erfassung der Breitbandversorgung durchgeführt, den Breitband-Bedarf durch individuelles Anschreiben der Unternehmer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG erfasst und die Bedarfserhebung gemäß Förderrichtlinie vom 22.11.2012 Online auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Die Ergebnisse finden Sie im nachfolgenden Dokument: Ergebnis Bedarfserhebung
Bedarfsanalyse Breitbandversorgung Markt Thurnau / Interkommunales Projekt
gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern vom 22.Nov 2012 (Breitbandrichtlinie – BbR).
Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern. Hierfür ist eine Bedarfserhebung erforderlich.
Die Gemeinde Stadelhofen, der Markt Thurnau, die Stadt Weismain und der Markt Wonsees sehen in den Ortsteilen Wotzendorf, Eichenhüll, Weiden, Fesselsdorf, Buckendorf, Feulersdorf, Schirradorf und Leesau einen deutlichen Verbesserungsbedarf der Breitbandinfrastruktur. Gemeinsam mit einem beauftragten Ingenieurbüro wollen die 4 Kommunen unter optimalem Einsatz von Fördermitteln einen umfassenden und nachhaltigen Ausbau der Breitbandversorgung bewirken. Die Verfügbarkeit von schnellem Internet ist heute unbestritten ein wichtiger Standort- und wirtschaftlicher Wachstumsfaktor. Die Unternehmen in Wotzendorf, Eichenhüll, Weiden, Fesselsdorf, Buckendorf, Feulersdorf, Schirradorf und Leesau sollen durch diese Maßnahme optimale Rahmenbedingungen für eine spürbare und nachhaltige positive Geschäftsentwicklung erhalten.
Als vorläufiges Erschließungsgebiet werden die 8 oben genannten Ortsteile definiert (interkommunal). Die Gebietsabgrenzungen, in denen ein erhöhter Breitbandverbesserungs- und Handlungsbedarf gesehen wird, finden Sie hier (Erschließungsgebiet Interkommunal). Die Gebietsabgrenzungen können sich z.B. aufgrund des Bedarfsrücklaufs, aus wirtschaftlichen Gründen, aus Ergebnissen der Markterkundung etc. noch ändern und gelten daher bis auf Weiteres nur im Rahmen der Bedarfserhebung. Grundsätzlich werden Bedarfsmeldungen aus dem gesamten Marktgemeindegebiet Thurnau entgegen genommen. Eine Bedarfsmeldung bedeutet allerdings keinen Anspruch auf einen schnellen Internetanschluss.
Den Bedarfsermittlungsbogen können Sie hier herunterladen: (Bedarfserfassungsbogen Thurnau / Interkommunales Projekt).
Unternehmer sind nun aufgerufen ihre aktuelle, tatsächliche Versorgung über den Breitband-Geschwindigkeitstest (http://www.initiative-netzqualitaet.de/zum-test/) Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Ausfüllen des Bogens wünschen, steht Ihnen das von uns beauftragte Ingenieurbüro Reuther NetConsulting aus Bad Staffelstein unter der Rufnummer 09573/239900, Ansprechpartner Herr Siegbert Reuther, zur Verfügung. Gerne können Sie sich auch an den Breitbandpaten der Marktverwaltung, Herrn Hans-Peter Ströbel, unter der Rufnummer 09228/951-30 wenden.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Bedarfsermittlungsbogen vollständig ausgefüllt, rechtsverbindlich unterschrieben und allerspätestens zum 10.12.2013 an der auf dem Fragebogen angegebenen Adresse eingeht. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.